Definition
Eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit der betreffenden Jurisdiktion besitzt; eine neutrale Rechtskategorie, die Daueraufenthaltsberechtigte, Inhaber vorübergehender Visa, Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose und unrechtmäßig Eingereiste umfasst und dazu dient, anzuwenden, welche Einwanderungsregeln und -verfahren gelten.
Prinzip
Prinzip
Klassifiziert Personen nach ihrem Verhältnis zur Staatsangehörigkeit, sodass gesetzliche Rechte, Pflichten und speziell für Nicht-Staatsangehörige geltende Verfahren konsistent angewendet werden können.
Demonstration
Demonstration
Eine ausländische Person, die mit einem temporären Arbeitsvisum einreist und den Visabedingungen, Zulässigkeitsprüfungen und gegebenenfalls Ausweisungsverfahren unterliegt, ist im Einwanderungsrecht ein Nichtstaatsangehöriger.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Jemanden als Nichtstaatsangehörigen zu bezeichnen, um sich der Anwendung ziviler Schutzrechte oder verfahrensrechtlicher Garantien zu entziehen, die sein Rechtsstatus sonst gewährt, oder um den Begriff kriminell aufzuladen.
Konsequenz
Konsequenz
Legt fest, welche Rechtsbereiche, Leistungen und Durchsetzungsmechanismen angewendet werden können oder zugänglich sind; etwa die Berechtigung zu bestimmten Sozialleistungen, die Möglichkeit der Einbürgerung oder die Anfälligkeit für Ausweisungsverfahren ergeben sich aus dem Status als Nichtstaatsangehöriger.
Umkehrung
Umkehrung
Staatsbürger: eine Person, die vom Staat als Inhaber der Staatsangehörigkeit anerkannt ist und die damit verbundenen politischen Grundrechte besitzt; im Gegensatz zum Nichtstaatsangehörigen in Bezug auf Ansprüche und verfahrensrechtliche Stellung.
Abgrenzung
Abgrenzung
Bezieht sich nur auf natürliche Personen, nicht auf juristische Personen; schließt Staatsangehörige des Aufnahmestaates (einschließlich Doppelstaatler mit dieser Staatsangehörigkeit) aus, umfasst aber Staatenlose und Personen mit vorübergehendem oder nicht autorisiertem Aufenthalt.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannungsfeld mit Begriffen wie 'foreign national' (Fremdstaatler) oder dem traditionellen juristischen Begriff 'alien', die unterschiedliche gesetzliche Definitionen oder konnotative Unterschiede haben können, weshalb der neutrale, gesetzliche Sinn bewahrt werden muss.
Synthese
Synthese
Eine neutrale rechtliche Bezeichnung für jede Person ohne Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates, die bestimmt, welche einwanderungsrechtlichen Regeln gelten, welche Verfahren anzuwenden sind und welche Rechte oder Beschränkungen folgen.