Definition
Das Ereignis oder die Handlung, durch die einer nichtstaatsangehörigen Person nach Inspektion und Zulässigkeitsprüfung die Einreise und der Verbleib in einer Jurisdiktion gestattet werden und so der rechtliche Zustand des 'Aufgenommenseins' im Einwanderungsrecht entsteht.
Prinzip
Prinzip
Aufnahme ist die verfahrensrechtliche Anerkennung durch die zuständigen Behörden, dass ein Nicht-Staatsangehöriger die gesetzlichen Einreisevoraussetzungen erfüllt; sie wird dokumentiert und kann mit Bedingungen und einer beim Eintritt festgelegten Dauer versehen sein.
Demonstration
Demonstration
Ein Reisender, der an einer Grenzstelle die erforderlichen Unterlagen vorlegt, Prüfungsfragen beantwortet und einen Einreisestempel mit erlaubter Aufenthaltsdauer erhält, veranschaulicht eine Aufnahme in der Einwanderungspraxis.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Jede Grenzüberquerung mit einer Aufnahme gleichzusetzen; beispielsweise nicht zwischen einer verweigerten Aufnahme mit Rückführung und einer tatsächlich zugelassenen Einreise zu unterscheiden.
Konsequenz
Konsequenz
Kennzeichnet den Beginn der dem Aufgenommenen zustehenden Rechte und Pflichten für die Dauer des erlaubten Aufenthalts und legt Bezugspunkte für Fristen wie zulässigen Aufenthalt und Anspruch auf Statusanpassungen fest.
Umkehrung
Umkehrung
Ablehnung der Aufnahme: die Weigerung einer prüfenden Behörde, die Einreise zu gestatten, was zu Rückführung, Zurückweisung oder anhaltender Ausschließung statt zu einem Aufnahme-Status führt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Bezieht sich auf durch Inspektion hergestellte Aufnahmen; umfasst in der Regel nicht interne Statusänderungen ohne Wiedereinreise, Parole, die das Gesetz getrennt behandelt, oder außerhoheitliche Maßnahmen konsularischer Stellen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Steht im Spannungsfeld mit dem weiter gefassten umgangssprachlichen Begriff 'Einreise' und engeren gesetzlichen Auslegungen, die bestimmte Erlaubnisformen (z. B. Parole) von der Aufnahme ausschließen können.
Synthese
Synthese
Aufnahme (Einwanderung) ist die geprüfte, genehmigte Einreisehandlung, die die materielle Ankunft in einen dokumentierten rechtlichen Status der zugelassenen Anwesenheit überführt.