Definition
Die wohlwollende Ausübung behördlichen Ermessens, einem Antragsteller ein Vorteil, ein Rechtsbehelf, ein Erlass oder eine günstige einwanderungsrechtliche Entscheidung zu gewähren, nachdem nachteilige und positive Faktoren abgewogen wurden, auch wenn ein strikter gesetzlicher Anspruch unklar oder nicht vollständig erfüllt ist.

Prinzip

Prinzip
Wenn das Gesetz oder eine Verordnung es erlaubt, dürfen Entscheider Erleichterungen auf der Grundlage einer individualisierten Abwägung von Interessen und humanitären, öffentlichen oder rehabilitativen Erwägungen gewähren, vorausgesetzt, die Entscheidung ist begründet und rechtmäßig.

Demonstration

Demonstration
Ein Antragsteller auf Aufhebung der Abschiebung hat eine Strafakte, weist jedoch außergewöhnliche familiäre Bindungen, bürgerschaftliches Engagement und Rehabilitationsleistungen nach; der Entscheider gewährt die Aufhebung als wohlwollende Ausübung des Ermessens.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Gewährung von Erleichterungen aufgrund irrelevanter Begünstigung, Vetternwirtschaft oder unter Druck, ohne rechtliche Abwägung der erforderlichen Faktoren, womit das zulässige Ermessen überschritten wird.

Konsequenz

Konsequenz
Eine ermessensbedingte Gewährung verleiht den beantragten Vorteil, was den Rechtsstatus des Antragstellers oder seine Anspruchsberechtigung auf künftige Vorteile ändern kann; sie kann einen verwaltungsrechtlichen Präzedenzfall schaffen, bleibt jedoch meist fallbezogen.

Umkehrung

Umkehrung
Die Umwandlung einer Gewährung in eine Ablehnung würde eine Neugewichtung zugunsten nachteiliger Faktoren bedeuten und auf denselben Tatsachen zur Verweigerung des Schutzes führen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Verfügbar nur dort, wo Ermessen eingeräumt ist; nicht verfügbar, wenn ein Gesetz die Ablehnung vorschreibt oder die Gewährung des konkreten Vorteils unter allen Umständen ausschließt.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung gegenüber anspruchsbezogenen Leistungen: Eine ermessensbedingte Gewährung hängt von individualisiertem Ermessen ab und kann widerrufen oder beschränkt werden, während anspruchsbasierte Ergebnisse aus der Erfüllung objektiver gesetzlicher Kriterien folgen.

Synthese

Synthese
Die Ermessensbedingte Gewährung ist die begründete, rechtmäßige Gewährung von Einwanderungserleichterung, die auf einer Abwägung der Interessen beruht und trotz nachteiliger Faktoren zu einem günstigen Ergebnis führt.