Definition
Eine ermessensabhängige migrationsrechtliche Erleichterung, die bestimmte Ausschluss- oder Ausweisungsgründe aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen oder strafrechtlichen Verhaltens entschuldigt und berechtigten Personen den Erhalt eines Visums oder die Statusanpassung trotz dieser strafrechtlichen Gründe ermöglicht.

Prinzip

Prinzip
Wägt den Schutz der öffentlichen Sicherheit und die Schwere des strafrechtlichen Verhaltens gegen Rehabilitationsnachweise, verstrichene Zeit seit der Straftat, familiäre und humanitäre Erwägungen sowie gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen ab, um zu bestimmen, ob strafrechtliche Ausschlussgründe im öffentlichen Interesse aufgehoben werden können.

Demonstration

Demonstration
Eine Person, die vor Jahren wegen eines nicht gewalttätigen geringfügigen Delikts verurteilt wurde und dadurch einen Ausschlussgrund hat, legt Rehabilitationsnachweise, stabile Beschäftigung und Härten für staatsangehörige Kinder vor; ein Entscheider gewährt eine strafrechtliche Ausnahmeregelung, die die Visumerteilung ermöglicht.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Der Versuch, eine strafrechtliche Ausnahmeregelung für Straftaten zu erhalten, die gesetzlich nicht aufhebbar sind (z. B. bestimmte Gewalt- oder Sexualdelikte), oder die Annahme, dass eine bewilligte Ausnahmeregelung kollaterale Sanktionen wie Folgen mehrerer Verurteilungen in anderen Rechtssystemen aufhebt.

Konsequenz

Konsequenz
Eine bewilligte strafrechtliche Ausnahmeregelung hebt den strafrechtlichen Ausschlussgrund für die jeweilige migrationsrechtliche Leistung auf und ermöglicht die weitere Bearbeitung; die Bewilligung erfolgt unter Umständen mit Auflagen und löscht nicht die zugrundeliegende Verurteilung aus dem strafrechtlichen Register.

Umkehrung

Umkehrung
Eine Ablehnung belässt den strafrechtlichen Ausschlussgrund in Kraft, was in der Regel zur Visumsverweigerung, Ablehnung einer Statusanpassung, Ausweisungsverfahren oder in bestimmten Fällen zur Haft führen kann, abhängig von der Schwere der Straftat und den Rechtsvorschriften.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur für die strafrechtlichen Ausschlussgründe, wie sie im Migrationsrecht definiert sind; schwere Straftaten, jüngste Verurteilungen, Mehrfachstraftaten oder bestimmte Kombinationen von Delikten können von der Eignung ausgeschlossen sein, und Einreichungsmodalitäten und Fristen variieren je nach Verfahren.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Besteht eine Spannung zwischen öffentlichen Schutzinteressen und rehabilitativer Gerechtigkeit; strafrechtliche Ausnahmeregelungen werden manchmal mit Begnadigungen, Löschungen oder Versiegelungen von Strafakten verwechselt, die im Strafrecht wirken, aber migrationsrechtlichen Erleichterungen nicht gleichkommen.

Synthese

Synthese
Ein eng gefasstes Ermesseninstrument, das bei Übereinstimmung gesetzlicher Kriterien und billigkeitsbezogener Erwägungen strafrechtlich begründete migrationsrechtliche Ausschlussgründe für eine begrenzte Leistung neutralisieren kann, ohne die separaten rechtlichen Folgen der Straftat aufzuheben.